Rechtsentwicklung: Cookie-Richtlinie
Stellungnahme der Art. 29-Datenschutzgruppe zum Cookie-Einsatz
Die EU-Datenschutzgruppe Art. 29, bestehend aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden, dem EDSB und der Europäischen Kommission, haben eine Stellungnahme zum rechtskonformen Einsatz von Cookies vorgelegt. Cookies speichern das Surfverhalten des Nutzers auf dem von ihm verwendeten Computer. Es werden Daten erhoben, auf welchen Seiten sich der User befunden hat. Um Missbrauch zu verhindern, versucht die EU zu bestimmen, wann derartige Cookies eingesetzt werden dürfen. Die Art. 29-Datenschutzgruppe verlange nun, dass der Nutzer nach seiner Erlaubnis zur Datenweitergabe gefragt werde. Durch eine Standard-Voreinstellung sollen alle persönlichen Daten erst nach Erteilung einer manuellen Freigabe weitergeleitet werden. Breite Zustimmung innerhalb der Gruppe findet das sog. „Do not track-Verfahren“. Aktiviert man diese Funktion in den Einstellungen der Software, wird den aufgerufenen Webseiten signalisiert, dass der Besucher keine Verfolgung und Auswertung seines Surfverhaltens durch Werbeunternehmen wünscht. (mmd)
Quellen:
- wbs-law.de v. 03.01.2012: <http://www.wbs-law.de/datenschutz/eu-datenschutzbeauftragte-skizzieren-rechtskonformen-cookie-einsatz-18407/>
- absatzwirtschaft.de v. 06.01.2012: <http://www.absatzwirtschaft.de/content/online-marketing/news/artikel-29-gruppe-erlaeutert-globale-cookie-richtlinie;75666>
- sjberwin.de: <http://www.sjberwin.com/publicationDetails.aspx?mid=1&rid=1&cid=3448>


