Telemediengesetz
Impressumspflicht; Soziale Netzwerke – LG Frankfurt a. M. bestätigt Impressumspflicht bei Facebook
Mit Beschluss vom 19.10.2011 (Az. 3-08 O 136/11) hat das LG Frankfurt a. M. entschieden, dass Unternehmen auch bei Facebook ein vollständiges Impressum bereithalten müssen.
Bei unternehmerischen Aktivitäten im Internet habe ein Unternehmen stets ein vollständiges Impressum anzugeben. Das Betreiben einer Facebook-Seite sei als eine solche Tätigkeit einzustufen, sodass ein fehlendes Impressum einen Wettbewerbsverstoß darstelle.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung des Landgerichts stimmt mit der des LG Aschaffenburg überein, das ebenfalls eine Anbieterkennzeichnung i. S. d. § 5 TMG fordert, wenn ein Facebook-Account zu Marketingzwecken benutzt wird (LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11, Wettbewerbsrecht Aktuell 1/2012, Infobrief 43-44/2011). (vs)
Quellen:
- online-und-recht.de:
<http://www.online-und-recht.de/urteile/Impressum-fuer-Unternehmer-auf-Facebook-ist-Pflicht-3-08-O-136-11-Landgericht-Frankfurt_am_Main-20111019.html>
- de-lege-lata.blogspot.com v. 07.01.2012:
<http://de-lege-lata.blogspot.com/2012/01/impressumspflicht-bei-facebook.html>
Aus:
Infobrief Wettbewerbsrecht
Jhrg. 12, Nr. 01-02/2012, 02.01.-15.01.2012


