Geförderte Ausbildungen (Umschulungen)

Durch die noch angespannte Arbeitsmarktsituation auch in der IT-Branche haben sich betriebliche Einzelumschulungen als das günstigste Instrument erwiesen.
Hier findet die Ausbildung in zeitlich verkürzter Form (2 statt 3 Jahre) direkt im Unternehmen statt. Parallel erwerben Sie wie in einer Ausbildung im dualen System zusätzliche theoretische Kenntnisse durch den Besuch der Berufschule.
Im Regelfall erhalten Sie während dieser Zeit eine Ausbildungsvergütung. Sofern Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, könne Sie ggf. zusätzliche Leistungen durch die Arbeitsagentur erhalten.
Für die Einzelumschulungsplatzsuche gelten die gleichen Kriterien wie für die Ausbildungsstellensuche (nähere Informationen im Ausbildungstellenatlas / ASIS).

Wenn Sie auf diesem Wege einen Berufsabschluss anstreben und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder SGB III erhalten, so sollten Sie vorab in einem Gespräch mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner in der ARGE, der Agentur für Arbeit, klären, ob dieser Weg für Sie ralisierbar ist. Bei Zustimmung erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der dann durch den Arbeitgeber vor Beginn der Einzelumschulung eingelöst werden muss.

Bei Förderung können folgende Leistungen durch die ARGE, die Agentur für Arbeit, an den Arbeitgeber übernommen werden:

  • Kosten für überbetriebliche Ausbildungen 
  • Lernmittelkosten 
  • Anmeldungsgebühren zu Prüfungen 
  • Berufschulgebühren, sofern diese anfallen 
  • Kosten für notwendigen Stützunterricht

Die Ausbildungsvergütung kann nicht erstattet werden.

An den Arbeitnehmer können folgende Kosten übernommen werden:

  • Fahrkosten für Pendelfahrten zur Arbeitsstätte / Berufsschule 
  • ggf. Kinderberteuungskosten 
  • zusätzliche Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB III