Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der
Europäischen Union hergestellt wurden. Dieser CO2-Grenzausgleichsmechanismus "CBAM", auf den sich die EU am 13. Dezember 2022 verständigt hat, ist aus Sicht der Wirtschaft nicht die beste Lösung, um europäische Unternehmen trotz der CO2-Abgabe wettbewerbsfähig zu halten. Der EU CO2-Grenzausgleich wird bereits am 01.10.2023 in Kraft treten und erfordert von den Unternehmen eine gründliche Vorbereitung.
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