Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 rückt das Thema Barrierefreiheit in den Fokus vieler Unternehmen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, und wie kann insbesondere die E-Mail-Kommunikation barrierefrei gestaltet werden?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Es fordert die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in zahlreichen Bereichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bis Juni 2025 ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen müssen. Die Nicht-Einhaltung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen und führt darüber hinaus zu einem Imageschaden.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist eine Herausforderung, bietet Unternehmen aber auch eine Chance, sich als fortschrittlich und verantwortungsbewusst zu positionieren. Mit dem BFSG wird Barrierefreiheit zur Pflicht – und das ist ein Gewinn für uns alle. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Vorteile, sondern auch die Loyalität einer breiteren Zielgruppe.
Wie Betriebe ihre Kommunikation barrierefrei gestalten und rechtskonform bleiben, lässt sich Blog: https://www.elaine.io/blog/digitale-barrierefreiheit/ nachgelesen werden.