E-Privacy-Verordnung: EU-Rat legt seinen Standpunkt fest

Umfassende Änderungen für Diensteanbieter möglich

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 10. Februar unter Vermittlung der portugiesischen Ratspräsidentschaft auf eine Verhandlungsposition zur E-Privacy-Verordnung geeinigt. Für Betriebe hätte eine Einigung auf neue Vorschriften direkte Auswirkungen, denn die E-Privacy-Verordnung soll ergänzend zur Datenschutzgrundverordnung die Privatsphäre schützen sowie die Vertraulichkeit der Kommunikation bei der Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln sichern.

Mit diesen aktualisierten Vorschriften wird festgelegt, in welchen Fällen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer gespeichert sind.

Wichtig für die Betriebe: In dem im EU-Rat verabschiedeten E-Privacy-Text ist unter anderem die Möglichkeit geschaffen worden, Metadaten auch für andere Zwecke zu verarbeiten als ursprünglich erhoben. Außerdem soll der Zugang zu Webseiten von einer Einwilligung von Cookies für zusätzliche Zwecke abhängig sein dürfen (Cookie-Wall), wenn der Nutzer ein anderes Angebot des Anbieters wählen kann.

Die EU-Kommission hatte den E-Privacy-Verordnungsvorschlag im Jahr 2017 vorgelegt. Bereits 2017 hatte das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum Vorschlag festgelegt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessen konnte im Rat der EU unter acht Ratspräsidentschaften keine Einigkeit erzielt werden. Das verabschiedete Verhandlungsmandat im EU-Rat ist nun Grundlage für die Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament.

Mehr zum E-Privacy-Text des EU-Rates finden Sie hier.

Quelle:
Bericht aus Brüssel - Newsletter des DIHK Brüssel