Geförderte Weiterbildungen

Durch die sich ständig verändernden Anforderungen in den IT-Berufen ist es notwendig, sich Wissen permanent anzupassen. Hier hat sich die "Modulare Qualifzierung" in der geförderten Weiterbildung als effiziente Variante erwiesen.

Das vorhandene Wissen in einem Fachgebiet wird durch Test/Gespräch festgestellt. Die ermittelten Kenntnisse werden bei der nach §§ 85 ff SGBIII anerkannten Weiterbildungsträgern mit dem Soll-Profil einer konkreten Stelle oder dem allgemein gefragten Profil abgeglichen und Inhalte, Umfang und Dauer der notwendigen Qualifizierung festgelegt.

Diese Weiterbildungen werden in der Regel durch Anbieter der beruflichen Weiterbildung durchgeführt.

Interessenten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder III erhalten, sollten vor Interessenbekundung bei einem Anbieter der beruflichen Weiterbildung die Realisierbarkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner in der ARGE oder der Agentur für Arbeit abklären.
Bei Zustimmung erhalten Sie Ihren Bildunggutschein, der durch den Träger der beruflichen Weiterbildung vor Beginn der Weiterbildung eingelöst werden muss.

Der Träger der beruflichen Weiterbildung erhält durch die im Anerkennungs-/Zertifitzierungsverfahren vereinbarten/anerkannten Kosten. Der Teilnehmer erhalt, sofern ein Anspruch vorhanden ist, während der Weiterbildung Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II oder III. Zusätzlich können pauschalierte Fahrtkosten und/oder Kinderbetreuungskosten erstattet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.